Erben verweigern Auszahlung des Pflichtteils

Ausgangslage


Sie habe einen Pflichtteilsanspruch und anhand eigener Kenntnisse über den Nachlasswert oder nach Auskunftserteilung durch den Erben auch die Höhe des Pflichtteilsanspruchs errechnet, aber der Erbe verweigert die Auszahlung.

Lösung


Die Bezahlung des Pflichtteilsanspruchs kann entweder direkt im Wege einer Zahlungsklage, oder falls die erteilten Auskünfte unvollständig oder falsch sind, auch im Wege einer Stufenklage gerichtlich geltend gemacht werden.


Mit dem so erwirkten Zahlungsurteil kann sodann die Zwangsvollstreckung beim Erben erfolgen und ggf. auch eine Zwangsversteigerung einer Immobilie oder eines Wertgegenstandes beantragt werden.

Praxistipp:

Richtet sich der Pflichtteilsanspruch gegen mehrere Erben einer Erbengemeinschaft, können auch nur einzelne Erben auf Zahlung der gesamten Pflichtteilsumme in Anspruch genommen und verklagt werden. Erben haften gem. § 2058 BGB als Gesamtschuldner.


Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn einzelne Mitglieder der Erbengemeinschaft im Ausland leben oder eine Inanspruchnahme aus anderen Gründen schwierig ist.

Wichtig:

Der Erbe kann in bestimmten Fällen gem. § 2331a BGB Stundung des Pflichtteils verlangen, insbesondere wenn der Erbe sein Familienheim verkaufen müsste um den Pflichtteil auszubezahlen oder wenn er ein Wirtschaftsgut veräußern müsste, das für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet.


Wenn über die Stundung keine außergerichtliche Einigung zwischen Pflichteilsberechtigten und dem Erben zustande kommt, entscheidet das Nachlassgericht auf Antrag über die Stundung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen.

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Annette von Schall Riaucour | Assistentin

Häufig gestellte Fragen