Können Angehörige vollständig enterbt werden?

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Wenn Sie ihre gesetzliche Erben, also Kinder, Enkel, Ehegatten oder die eigenen Eltern von ihrer Erbfolge ausschließen wollen, müssen Sie ein formgültiges eigenhändiges oder notarielles Testament verfassen und diese ausdrücklich von der Erbfolge ausschließen und einen oder mehrere andere Erben benennen.


Sie können auch nur die von ihnen gewünschten Erben bestimmen. Die nicht im Testament Genannten sind damit gleichzeitig von der Erbfolge ausgeschlossen.


Werden Plfichteilsberechtigte, also Abkömmlinge, Ehegatte oder Eltern von der Erbfolge ausgeschlossen, haben diese gem. § 2303 ff. BGB einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil.


Dies bedeutet, sie werden nicht Erben und damit auch nicht Mitglieder einer Erbengemeinschaft sondern haben nur einen Zahlungsanspruch gegen den Erben.


Diesen gesetzlichen Pflichtteisanspruch können Sie grundsätzlich nicht ausschließen oder verhindern. Ein Entzug des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich.

Gesetzliche Regelungen

  • Die Pflichtteilsberechtigten und die Höhe der Pflichtteilsansprüche: § 2303 ff. BGB
  • Die Abfassung eines formgültigen Testaments: § 2064 ff. BGB
  • Zusammenfassung

  • Zur Enterbung gesetzlicher Erben ist ein formgültiges Testament notwendig.
  • Die Enterbten haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil.
  • Der Pflichtteilanspruch kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen wegfallen.
  • Schildern Sie uns Ihren Fall.

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    Annette von Schall Riaucour | Assistentin

    Häufig gestellte Fragen