Wie kann man die Höhe des Nachlassvermögens erfahren?
Zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs benötigt man die Pflichtteilsquote und den Wert des Nachlasvermögens.
Damit die pflichtteilsberechtigten Personen den Nachlasswert ermitteln können, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch gegen die Erben auf Auskunft des Nachlasses.
Die Erben müssen dazu auf Anforderung ein detailiertes Nachlassverzeichnis aller Vermögensgegenstände zum Todeszeitpunkt erstellen und die jeweiligen Vermögensgegenstände mit Wertangaben versehen.
Im Nachlassverzeichnis sind zudem alle Schulden, vertraglichen Ansprüche und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, sowie alle zu Lebzeiten vom Verstorbenen gemachten Schenkungen aufzulisten.
Verweigern die Erben diese Auskunft oder erteilen Sie nur unvollständige Auskünfte, kann der Plfichtteilsberechtigte die Erteilung der Auskunft gerichtlich durchsetzen.
Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft, kann zudem eine eidesstattliche Erklärung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft gerichtlich geltend gemacht werden.
Ein gesetzlicher Anspruch der Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage von Bankauskünften, Belegen, Kontoauszügen und Steuerunterlagen etc, besteht nicht.
Es besteht lediglich ein Anspruch, dass die Erben den Wert von Immobilien, Beteiligungen, Firmenanteilen, Antiquitäten und Kunstgegenständen durch Sachverständige ermitteln lassen.
Gesetzliche Regelungen:
- Auskunftspflicht des Erben: § 2314 BGB
- Berechnung des Nachlasswertes: § 2311 ff. BGB
- Eidesstattliche Versicherung über den Nachlassbestand: § 260 Abs. 2 BGB
Zusammenfassung:
- Pflichtteilsberechtige haben gegen die Erben einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über den Nachlassbestand.
- Ein Anspruch auf Belegsvorlage besteht nicht.
- Immobilien, Beteiligungen, Antiquitäten, Kunstgegenstände etc. sind auf Verlangen durch Sachverständige zu bewerten.
Schildern Sie uns Ihren Fall
Vereinbaren Sie noch heute eine telefonische Ersteinschätzung. Oder schreiben Sie uns. Wir werden Ihnen umgehend antworten.
Infoportal: Pflichtteil & Enterbung
Tel.: 089 205 008 5810
Mobil.: 0172 923 1838
Fax.: 089 205 008 150
Mail: kontakt@ratgeber-pflichtteil.com